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Versicherung Vergleich Auto
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Vollkaskoversicherung (Teil 1)Die Vollkaskoversicherung zählt ebenfalls zu den freiwilligen Versicherungen und nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung. Die Vollkasko deckt Schäden die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Sie beinhaltet die Teilkaskoversicherung und deckt zusätzlich noch weitere Schadensarten ab. Böswillige und Mutwillige Beschädigung des Autos durch Fremde („Vandalismus“) werden von der Vollkaskoversicherung ersetzt. Der wohl wichtigste Punkt weshalb viele Menschen eine Vollkaskoversicherung abschließen, besonders wenn Sie ein teures Auto fahren ist, dass die Vollkasko Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ersetzt, selbst wenn diese selbstverschuldet sind. Grobe Fahrlässigkeit wird hierbei selbstverständlich ebenso wie bei der Teilkasko von jeder Versicherung ausgeschlossen. Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt hat auch gewisse Pflichten, dazu zählt unter anderem, dass der Verwendungszweck des Autos gesetzeskonform sein muss. Ein nicht berechtigter Gebrauch des Fahrzeuges muss ebenso verhindert werden wie ein Fahren ohne Fahrerlaubnis/Führerschein, denn dieses führt zu einer Zahlungsverweigerung der Versicherung. Sofern ein Schaden eingetreten ist muss dieses innerhalb einer Woche bei der Versicherung gemeldet werden („Schadensanzeige“). Der Versicherungsnehmer hat außerdem eine Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursache. |