Versicherung Vergleich Auto

Teilkasko

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung zählt zu den freiwilligen Kraftfahrzeugversicherungen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Wort kommt vom spanischen „casco“ was soviel wie Schiffsrumpf heißt. Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers auf. Man unterscheidet zwischen Teilkasko und Vollkasko.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden folgender Art: Brand und Explosion des Autos. Raub, Diebstahl des Autos inklusive Einbrüche in Autos um Teile des Autos zu stehlen (zum Beispiel Autoradio). Schäden die am Auto durch Hagel, Sturm, Blitze oder Überschwemmung entstanden sind werden ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Glasbruchschäden werden ebenso ersetzt wie Schäden die durch Kurzschluss entstanden sind („Schmorschäden“). Maderbisse die keine Folgeschäden hinterlassen haben übernimmt die Teilkaskoversicherung ebenfalls. Wenn man mit Haarwild zusammenstößt kommt die Teilkasko auch dafür auf. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug in Bewegung war während des Zusammenstoßes. Einige Versicherungen haben den Begriff Haarwild etwas weiter ausgelegt und versichern auch den Zusammenstoß mit Pferden, Kühen, Ziegen und Schafen.

Die Kosten der Teilkaskoversicherung richten sich nach dem PKW und dessen Typenklasse. Jeder PKW wird in eine Typenklasse eingestuft, danach richtet sich die Höhe des Versicherungsbeitrages. Ein Schadensfreiheitsrabatt wird - anders als bei der Vollkaskoversicherung - bei der Teilkaskoversicherung nicht berücksichtigt.