Versicherung Vergleich Auto

Haftpflichtversicherung - Teil 2

Bei jeder Versicherung gibt es eine sogenannte Deckungssumme. Sie bestimmt die Höhe der Entschädigung, die der Geschädigte (oder wenn es mehrere sind auch die Geschädigten) maximal bekommen. Wenn der Schaden die Deckungssumme übersteigt, dann muss derjenige der den Schaden verursacht hat den Mehrbetrag selbst begleichen. Da es bei einem größeren Unfall mit mehreren Beteiligten und unglücklichen Umständen schnell zu sehr hohen Schadenssummen kommen kann, sind die Deckungssummen in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben und liegen im Millionen Bereich.

Unter gewissen Umständen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Nämlich dann, wenn der Unfall durch fahrlässiges Verhalten oder durch vorsätzliches Handeln verursacht worden ist. Dies kann zum Beispiel bei Alkohol am Steuer oder aber auch durch abgefahrene Autoreifen der Fall sein. Dann zahlt die Versicherung in der Regel dennoch erstmal den Schaden (man spricht hier davon dass die Versicherung dem Geschädigten gegenüber vorleistungspflichtig ist). Anschließend holt sich die Versicherung vom dem fahrlässig handelnden Verursacher das Geld jedoch wieder. Man sagt, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer in Regress nimmt.

Wenn man im Ausland mit seinem deutschen PKW unterwegs ist, so wird häufig die grüne Versicherungskarte benötigt. Sie dient als Nachweis des Versicherungsschutzes und erleichtert die Schadensabwicklung im Falle eines Unfalls im Ausland. Innerhalb der EU wird die grüne Versicherungskarte nicht mehr zwingend benötigt, zumindest gibt es keine gesetzlichen Vorschriften dafür, da das Kennzeichenabkommen gilt. Eine grüne Versicherungskarte ist aber dennoch hilfreich und nützlich, besonders wenn es im Ausland zu Personenschäden (mit Todesfolgen) kommt. Dann erleichtert und beschleunigt die grüne Karte die Abwicklung. Die grüne Versicherungskarte erhalten Sie von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.


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